Rattengiftverbot

Die Menschen sind verunsichert, schon seit Monaten werden Stimmen laut, dass Ratten- und Mäusegift verboten sei. Komischerweise war und ist es trotzdem teilweise noch möglich Rodentizide, wie man diese Nagertierbekämpfungsmittel auch nennt, zu beziehen und anzuwenden.

Um diesbezüglich endlich Klarheit zu schaffen, wird auf der Internetseite des Umweltbundesamtes die aktuelle Rechtslage beschrieben.

Demnach dürfen seit dem 01.01.2013 Rodentizide mit den Biozid-Wirkstoffen Difencoum und Difethialon nur noch von sachkundigen Personen eingesetzt werden. Bei sachkundigen Personen handelt es sich hierbei um ausgebildete Schädlingsbekämpfer, und Personen, die eine spezielle Sachkundeprüfung absolviert haben. Für normale Verbraucher ist somit die Anwendung verboten! Auch für weitere Biozid-Wirkstoffe der sogenannten zweiten Generation sollen diese Anwendungsbeschränkungen in den nächsten Jahren schrittweise in Kraft gesetzt werden.

Verschiedene Gründe haben dazu geführt, die Verwendung der Rodentizide einzuschränken:

Bei den Antikoagulantien unterscheidet man in Stoffe der ersten und zweiten Generation.

Zur ersten Generation zählen Coumatetralyl. Chlorphacinon und Warfarin. Die Nagetiere müssen diese Stoffe mehrmals zu sich nehmen, um eine tödliche Dosis zu erhalten.

Bei den Rodentiziden der zweiten Generation, zu denen Difenacoum, Bromadiolon, Difethialon, Brodifacoum und Flocoumafen gehören, ist in den meisten Fällen bereits die einmalige Einnahme eines damit versetzten Köders tödlich. Diese Biozid-Wirkstoffe der zweiten Generation sind damit erheblich giftiger und zudem noch schlechter abbaubar.

Leider kommt es viel zu oft vor, dass auch unter Artenschutz stehende Spitzmäuse oder körner-und samenfressende Vögel von den giftigen Ködern fressen und sterben. Hierbei spricht man von Primärvergiftungen von Nicht-Zielorgansimen.

Eine weitere Gefährdung besteht für Raubvögel wie Eulen oder Mäusebussarde, oder auch Füchse, Wiesel und andere Wildtiere, die die vergifteten Mäuse und Ratten fressen und dadurch eine Sekundärvergiftung erleiden.

In verschiedenen Studien ließen sich Rückstände von Rodentiziden in Wildtieren feststellen, die mitunter ebenfalls tödliche Konzentrationen aufwiesen. Zudem hat der breite Einsatz der Giftköder dazu geführt, dass in manchen Gebieten die Wanderratten und vor allem die Hausmäuse schon Resistenzen aufweisen. Ein weiterer unkontrollierter Einsatz der Gifte würde auf Dauer dazu führen, noch robustere Tiere zu züchten, deren Verbreitung sich kaum mehr kontrollieren ließe.

Im Rahmen der EU-weiten Bewertung wurde deshalb der Einsatz von Rodentizide auf Personen mit Sachkunde beschränkt, um das Risiko für Mensch und Umwelt so weit wie möglich zu reduzieren. (Risikominderungsmaßnahmen, RMM)

Interessant ist jetzt, welche Gift-freien Alternativen dem Verbraucher zur Bekämpfung der Nager zur Verfügung stehen. Schließlich ist es kein Gerücht, dass sowohl Ratten als auch Mäuse viele verschiedene Krankheiten auf den Menschen übertragen und schwere Materialschäden anrichten können.

Um erst gar nicht mit den Nagern in Kontakt zu kommen, sollten verschiedene vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Hierbei ist vor allem darauf zu achten, den Tieren keine Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten zu bieten.

Nahrungsmittel sollten deswegen unzugänglich für Nager aufbewahrt werden. Die Entsorgung von Lebensmitteln über die Toilette ist unbedingt zu vermeiden! Müll sollte in Mülltonnen sicher verschlossen werden. Desweiteren ist darauf zu achten, Komposthaufen frei von Speiseresten zu halten und kein unnötiges Vogelfutter oder ähnliches im Garten herumliegen zu lassen.

Damit die Tiere keinen Unterschlupf finden, sollten Gebäude immer Instand gehalten werden. Kaputte Fenster, Löcher in Wänden oder defekte Abwasserrohre werden von den Tieren gerne als Eintrittspforten verwendet. Zudem ist die Lagerung von Gerümpel zu vermeiden. Eine übersichtliche Gestaltung von Keller, Innenhöfen und Lagerplätzen verhindert, dass Ratten und Mäuse sich ansiedeln.

Sollten sich trotz aller vorbeugenden Maßnahmen Nagetiere angesiedelt haben, empfiehlt das Umweltbundesamt, besonders zur Bekämpfung vereinzelt auftretender Mäuse und Ratten, den Einsatz von Fallen.

Der Einsatz von Fallen erscheint auf dem ersten Blick grausam. Tests zeigen allerdings deutlich, dass Fallen bei richtiger Anwendung weitaus weniger Schmerzen und Tierleid verursachen als Gift-Köder, bei dem die Tiere qualvoll über Tage innerlich verbluten.

Zur Bekämpfung von Nagern sind Schlagfallen und elektrische Fallen geeignet, die einen schnellen Tod hervorrufen.
Klebefallen sind ausdrücklich verboten!

Bei einer Schlagfalle wird in der Regel ein Metallbügel mit einer Feder gespannt.

Durch Betreten der Falle, die mit einem lockenden Köder (Erdnussbutter, Speck, Rosine oder ähnliches) bespickt ist, wird der Metallbügel gelöst. Der Bügel schlägt daraufhin auf das Nagetier und bricht ihm dabei Rückgrat, was in den meisten Fällen zum sofortigen Tod führt. Leider kann es auch hier manchmal dazu kommen, dass die Maus oder Ratte nicht vollständig getroffen wurde und sich quälen muss.

Anders ist es bei den elektrischen Mäuse- und Rattenfallen.

Auch hier wird die Maus oder Ratte mit einem Köder angelockt. Das Nagetier läuft in die Falle und betritt auf dem Weg zum Köder Metallplatten, die unter Hochspannung stehen. Das Tier erhält dadurch einen Elektroschock, der zuverlässig zum sofortigen Tode führt.

Der große Vorteil der elektrischen Rattenfallen ist, dass die Mäse bzw. Ratten schnell und sicher erlegt werden und sich nicht mehr lange quälen müssen. Je nach Modell ist können mit einer Falle gleich mehrere Nager bekämpft werden. Die Entleerung der Fallen ist in der Regel möglich ohne die Nager berühren zu müssen.

Bei Problemen mit Schädlingen, die über vereinzelte Tiere hinausgehen, ist von einer eigenverantwortlichen Bekämpfung abzusehen und anstelle das Gesundheitsamt zu alarmieren.Bei Problemen mit Schädlingen, die über vereinzelte Tiere hinausgehen, ist von einer eigenverantwortlichen Bekämpfung abzusehen und anstelle das Gesundheitsamt zu alarmieren. Die Bekämpfung hat dann durch eine sachkundige Person wie z.B. einem Schädlingsbekämpfer zu erfolgen.

Quellen:
http://www.umweltbundesamt.de/
http://www.biozid.info